Schon mit 17 Jahren Auto fahren? Das geht – mit dem Begleiteten Fahren ab 17, kurz BF17. Du machst die komplette Ausbildung wie gewohnt und darfst danach bereits ein Jahr früher fahren als üblich – in Begleitung einer eingetragenen Person.
Was ist das Begleitete Fahren ab 17?
Beim BF17 absolvierst du die Ausbildung zur Fahrerlaubnis der Klasse B einschließlich Prüfung genau wie mit 18. Der Unterschied: Nach bestandener Prüfung bekommst du eine Prüfbescheinigung und darfst – bis zu deinem 18. Geburtstag – nur in Begleitung einer eingetragenen Person fahren.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16,5 Jahre zu Beginn der Ausbildung (Prüfung ab 17)
- Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest
- Biometrisches Passfoto und Ausweisdokumente
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Wer darf mich begleiten?
Als Begleitperson können sich zum Beispiel Eltern, Verwandte oder Bekannte eintragen lassen. Wichtig sind folgende Bedingungen:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B
- Höchstens ein Punkt in Flensburg
- Namentliche Nennung bei der Antragstellung
Die Begleitperson muss beim Fahren nicht eingreifen – sie ist Ansprech- und Bezugsperson und sorgt für zusätzliche Sicherheit im ersten Jahr.
Vorteile des BF17
- Ein Jahr früher eigenständig mobil – praktisch für Ausbildung oder Studium
- Mehr Fahrpraxis im geschützten Rahmen
- Meist niedrigere Versicherungsbeiträge für Fahranfänger
Wie startest du bei uns?
Der Ablauf ist derselbe wie bei jedem anderen Führerschein. Melde dich bei uns an, wir kümmern uns um die Formalitäten und begleiten dich durch Theorie und Praxis. Alle Infos zur Klasse B findest du auf der SeiteFührerschein Klasse B.
Fazit
BF17 lohnt sich für alle, die früh mobil sein möchten. Wenn du unsicher bist, ob BF17 zu dir passt, sprich uns an – wir beraten dich unverbindlich.
